Der Gesetzesentwurf zur Flexibilisierung der Verrechnungssteuer, der vom Eidgenössischen Finanzdepartement in die Vernehmlassung geschickt wurde, ist zu begrüssen. Er geht jedoch nicht weit genug und muss ergänzt werden. Es wäre daher zu begrüssen, wenn der Bundesrat seine Vorschläge neu formulieren würde. Insbesondere sollte er dem Sicherungszweck der Verrechnungssteuer, der bei der Erhebung der Steuer nicht mehr notwendig ist, besser Rechnung tragen. Damit würde er vermehrt den parlamentarischen Initiativen entsprechen, die seinem Vorschlag zugrunde liegen und die Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Rückerstattung verlangen, «solange gewährleistet ist, dass die mit der Verrechnungssteuer belasteten Vermögenserträge besteuert werden».